Jugendhilfeausschuss

Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 13.07.2026

Jugendhilfeausschuss: Start in die neue Wahlperiode und wichtige Weichen für die Jugendhilfe

In der ersten Sitzung des neu besetzten Jugendhilfeausschusses standen vor allem organisatorische Themen auf der Tagesordnung. Gleichzeitig gab es einen interessanten Überblick über die Arbeit des Kreisjugendamts und die wichtigsten Entscheidungen der vergangenen Jahre.

TOP 1: Geschäftsordnung

Zu Beginn der Sitzung gab sich der Jugendhilfeausschuss seine Geschäftsordnung. Diese regelt beispielsweise den Ablauf von Sitzungen, Abstimmungen und die Zusammenarbeit im Ausschuss.

Anstatt eine eigene Regelung zu entwickeln, übernimmt der Jugendhilfeausschuss – wie bereits in den vergangenen Jahren – die Geschäftsordnung des Kreistags. Das spart Verwaltungsaufwand und sorgt für einheitliche Abläufe.

Der Beschluss erfolgte einstimmig.

TOP 2: Satzung des Jugendamts wird an aktuelle Gesetze angepasst

Die Satzung des Jugendamts musste aufgrund einer Gesetzesänderung des Freistaats Bayern überarbeitet werden.

Unter anderem werden künftig zusätzliche beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss vertreten sein, beispielsweise Vertreter sogenannter selbstorganisierter Zusammenschlüsse von jungen Menschen oder Familien. Außerdem wird das Jobcenter ausdrücklich als beratendes Mitglied aufgenommen.

Eine weitere Vereinfachung: Beratende Mitglieder müssen künftig nicht mehr jedes Mal vom Kreistag bestellt werden, sondern können – wie gesetzlich vorgesehen – direkt von den jeweiligen Organisationen benannt werden. Das spart künftig unnötige Beschlüsse.

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag die Satzungsänderung. Der Beschluss fiel einstimmig.

TOP 3: Ein Blick hinter die Kulissen des Kreisjugendamts

Besonders interessant war die Vorstellung des Kreisjugendamts durch Jugendamtsleiterin Christine Keller.

Dabei wurde deutlich, wie vielfältig die Aufgaben des Jugendamts sind. Über 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich unter anderem um:

  • den Kinderschutz,
  • Hilfen für Familien,
  • Pflegekinder,
  • Jugendsozialarbeit an Schulen,
  • Kindertagesbetreuung,
  • Adoptionen,
  • Inobhutnahmen,
  • Jugendgerichtshilfe
  • sowie viele weitere Aufgaben rund um Kinder, Jugendliche und Familien.

Für mich war dieser Einblick äußerst spannend. Erst dadurch wird sichtbar, wie breit das Aufgabenspektrum des Jugendamts tatsächlich ist und wie viele Menschen täglich daran arbeiten, Kinder und Familien im Landkreis zu unterstützen.

TOP 4: Rückblick auf die Arbeit der vergangenen fünf Jahre

Zum Start der neuen Wahlperiode stellte die Verwaltung die wichtigsten Themen und Beschlüsse der Jahre 2020 bis 2025 vor.

Dazu gehörten unter anderem:

  • der Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen,
  • die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung,
  • Verbesserungen für Pflegefamilien,
  • die Einführung einer Ersatzbetreuung für Tagespflegepersonen,
  • Planungen für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen,
  • der Aufbau von Inobhutnahmeplätzen und eines Kinderschutzhauses,
  • sowie zahlreiche Anpassungen von Förder- und Zuschussrichtlinien.

Der Rückblick zeigte eindrucksvoll, wie vielfältig die Aufgaben der Jugendhilfe sind und welche Themen den Landkreis in den vergangenen Jahren beschäftigt haben.

TOP 5: Zukunft der Jugendwohngruppe „Haus Mosaik“ gesichert

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Zukunft der Jugendwohngruppe Haus Mosaik in Erkheim-Schlegelsberg.

Die Einrichtung wurde ursprünglich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingerichtet. Da deren Zahl inzwischen zurückgegangen ist, soll das Angebot künftig erweitert werden.

Ab sofort können dort auch andere Jugendliche aufgenommen werden, die Unterstützung durch die Jugendhilfe benötigen. Außerdem soll das Mindestalter auf 12 Jahre gesenkt werden. Langfristig ist sogar geplant, die Einrichtung auch für Mädchen zu öffnen.

Ab 2027 soll die Johanniter-Unfall-Hilfe die Trägerschaft übernehmen. Damit das Angebot dauerhaft erhalten bleibt, sichert der Landkreis zu, bei vorübergehend nicht belegten Plätzen die entstehenden Kosten zu übernehmen. Im Gegenzug stehen die Plätze exklusiv dem Landkreis Unterallgäu zur Verfügung und können bei Bedarf schnell genutzt werden.

Nach Einschätzung der Verwaltung wird die Einrichtung aufgrund des hohen Bedarfs voraussichtlich ohnehin dauerhaft gut ausgelastet sein, sodass derzeit keine zusätzlichen Kosten eingeplant werden müssen.

Der Jugendhilfeausschuss stimmte dem Konzept einstimmig zu und empfiehlt dem Kreistag, die erforderlichen Haushaltsmittel ab 2027 bereitzustellen.

Mein Fazit

Die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses war zwar von einigen formalen Beschlüssen geprägt, bot aber gleichzeitig einen sehr guten Einblick in die Arbeit des Kreisjugendamts. Beeindruckend war für mich vor allem, wie breit das Aufgabenspektrum der Jugendhilfe ist – von der Unterstützung junger Familien über Schulsozialarbeit bis hin zum Kinderschutz. Gerade diese Arbeit findet oft im Hintergrund statt, ist für viele Kinder und Familien aber von enormer Bedeutung.

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