Kreisausschuss

Sitzung des Kreisausschuss am 08.06.2026

TOP 1: Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und weitere Ausschüsse

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die neue Geschäftsordnung des Kreistags und seiner Ausschüsse. Die Geschäftsordnung ist so etwas wie das „Regelbuch“ für die politische Arbeit im Landkreis: Sie legt fest, wie Sitzungen einberufen werden, wer wofür zuständig ist, wie abgestimmt wird und wie Protokolle geführt werden.

Die Verwaltung hat die bisherige Geschäftsordnung überarbeitet und an neue gesetzliche Vorgaben sowie praktische Erfahrungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind:

1. Mehr Digitalisierung

  • Einladungen zu Sitzungen sollen künftig grundsätzlich elektronisch über das Ratsinformationssystem verschickt werden. 
  • Protokolle werden digital geführt. 
  • Öffentliche Sitzungsprotokolle können künftig von Bürgerinnen und Bürgern angefordert werden. 

2. Klarere Regeln für Sitzungen

  • Wenn ein Drittel der Kreisräte oder der Kreisausschuss eine Kreistagssitzung verlangt, muss diese innerhalb von 14 Tagen stattfinden. 
  • Sitzungen müssen in öffentlich zugänglichen Räumen stattfinden. 
  • Wer den Ablauf einer Sitzung erheblich stört, kann künftig mit einem Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro, bei Wiederholung bis zu 1.000 Euro, belegt werden. 

3. Vereinfachte Protokolle

  • Die Diskussionen werden künftig nur noch inhaltlich zusammengefasst. 
  • Einzelne Wortbeiträge werden nicht mehr namentlich dokumentiert. 
  • Ein Protokoll gilt automatisch als genehmigt, wenn in der folgenden Sitzung keine Einwände erhoben werden. 

4. Änderungen bei Ausschüssen

  • Bereits beschlossen wurde, dass jedes Ausschussmitglied künftig zwei Stellvertreter statt bisher einen hat. 
  • Die Regeln für die Sitzverteilung in Ausschüssen wurden an aktuelle Gerichtsentscheidungen angepasst. 
  • Einige Zuständigkeiten zwischen Ausschüssen werden klarer abgegrenzt, um Doppelarbeit zu vermeiden. 
  • Bauprojekte der Abfallwirtschaft (z. B. Wertstoffhöfe) sollen künftig nur noch im Umwelt- und Klimaschutzausschuss behandelt werden. 

5. Mehr Entscheidungsspielraum für den Landrat

  • Die Betragsgrenzen, bis zu denen der Landrat ohne Beschluss eines Gremiums entscheiden kann, sollen wegen der Preissteigerungen erhöht werden. 
  • Außerdem wird klar geregelt, wann der Landrat bei Beteiligungen des Landkreises an Unternehmen selbst entscheiden darf und wann Kreistag oder Kreisausschuss zustimmen müssen. 

6. Sprachliche Modernisierung

  • Die Geschäftsordnung wird geschlechtergerecht formuliert und redaktionell aktualisiert. 

Beschluss

Der Kreisausschuss hat nach ausführlicher Diskussion empfohlen, die neue Geschäftsordnung in der vorgeschlagenen Form zu beschließen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

 

Zusatzantrag der Linken

Die Fraktion „Die Linke“ beantragte zusätzlich sogenannte quotierte Redelisten.

Das bedeutet:

  • Frauen und Männer sollten bei Wortmeldungen abwechselnd aufgerufen werden. 
  • Solange Frauen sprechen möchten, sollte zwischen weiblichen und männlichen Redebeiträgen gewechselt werden. 

Ziel des Antrags war es, den vergleichsweise niedrigen Frauenanteil im Kreistag (30 %) auch bei Debatten stärker zu berücksichtigen und Frauen mehr Sichtbarkeit zu geben.

Der Antrag wurde jedoch mit nur einer Ja-Stimme abgelehnt und nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen.

 

Politische Bedeutung

Inhaltlich handelt es sich überwiegend um eine Modernisierung und Aktualisierung der Verfahrensregeln. Die größten praktischen Auswirkungen haben:

  • die stärkere Digitalisierung, 
  • die neuen Ordnungsgelder bei Sitzungsstörungen, 
  • die höheren Entscheidungsspielräume des Landrats, 
  • sowie die Neuordnung einzelner Ausschusszuständigkeiten. 

Der Antrag zu den quotierten Redelisten war der einzige Punkt mit deutlich politischer bzw. gesellschaftspolitischer Dimension und fand keine Mehrheit.

TOP 2: Neuerlass der Satzung zu Fragen des Kreisverfassungsrechts

Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es um die Satzung zu Fragen des Kreisverfassungsrechts. Hinter dem sperrigen Namen verbergen sich vor allem Regelungen darüber,

  • welche Entschädigungen Kreisrätinnen und Kreisräte erhalten, 
  • welche Aufwandsentschädigungen für Fraktionsvorsitzende gezahlt werden, 
  • welche Leistungen die Stellvertreter des Landrats bekommen, 
  • und welche Fahrtkosten erstattet werden. 

Anders als die Geschäftsordnung gilt diese Satzung nicht nur für eine Wahlperiode, sondern dauerhaft, bis sie erneut geändert wird.

Die wichtigsten Änderungen

1. Höhere Entschädigungen wegen Inflation

Die Verwaltung schlägt vor, die Entschädigungen an die Preisentwicklung seit 2020 anzupassen.

Folgende Beträge sollen von 70 Euro auf 85 Euro steigen:

  • Sitzungsgeld für Kreisräte, 
  • pauschale Verdienstausfallentschädigung für Selbstständige, 
  • Entschädigung für Personen, denen durch das Ehrenamt im Haushalt oder Beruf Nachteile entstehen, 
  • monatliche Aufwandsentschädigung für Fraktionsvorsitzende. 

Begründung: Die Verbraucherpreise sind seit 2020 um rund 25 % gestiegen.

2. Höhere Fahrtkostenerstattung

Für Fahrten zu Sitzungen sollen künftig die Sätze des Bayerischen Reisekostengesetzes gelten.

Aktuell bedeutet das:

  • 40 Cent pro gefahrenem Kilometer zwischen Wohn- bzw. Arbeitsort und Sitzungsort. 

3. Neue Regelung für die Stellvertreter des Landrats

Neben dem gewählten Stellvertreter gibt es weitere ehrenamtliche Stellvertreter.

Ihre monatliche Entschädigung soll auf 750 Euro pro Monat steigen.

Die bisherige Regelung, wonach zusätzlich eine Tagespauschale von 75 Euro gezahlt werden konnte, wenn jemand den Landrat länger als drei Tage am Stück vertreten muss, soll entfallen.

Begründung:

  • Dieser Fall ist bisher nie eingetreten. 
  • Für längere Vertretungen gibt es inzwischen andere organisatorische Regelungen innerhalb der Verwaltung. 

4. Keine automatische Erhöhung während der Wahlperiode

Die Verwaltung schlägt vor, auf automatische Anpassungen der Entschädigungen während der laufenden Wahlperiode zu verzichten.

Falls künftig Erhöhungen gewünscht sind, müssten diese erneut politisch beschlossen werden.

Das soll Verwaltungsaufwand sparen.

5. Redaktionelle Überarbeitung

Die Satzung wurde außerdem neu strukturiert und übersichtlicher aufgebaut, ohne dass sich daraus größere inhaltliche Änderungen ergeben.

 

Beschluss

Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag, die neue Satzung in der vorgeschlagenen Form zu beschließen.

Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

 

Zusatzantrag der Linken: Zuschuss für Tablets oder Laptops

Die Fraktion „Die Linke“ beantragte zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Wahlperiode für die Anschaffung eines elektronischen Endgeräts (z. B. Tablet oder Laptop).

Begründung der Linken

Die Fraktion argumentierte:

  • Die Arbeit im Kreistag werde immer digitaler. 
  • Sitzungsunterlagen, Einladungen und Protokolle würden inzwischen elektronisch bereitgestellt. 
  • Für die Ausübung des Ehrenamts sei deshalb ein geeignetes digitales Gerät praktisch notwendig. 
  • Nicht jeder Mandatsträger verfüge über ein geeignetes privates Gerät. 

Der Zuschuss sollte freiwillig sein: Wer bereits ein passendes Gerät besitzt, hätte keinen Antrag stellen müssen.

 

Diskussion und Ablehnung

In der Diskussion wurde von vielen Ausschussmitgliedern eingewandt:

  • Heute verfüge praktisch jeder bereits über ein geeignetes Endgerät. 
  • Die Kosten für den Landkreis könnten erheblich werden, wenn alle Kreisräte den Zuschuss beantragen würden. 
  • Die bisherige Ausstattung werde als ausreichend angesehen. 

Der Antrag wurde daher mit nur einer Ja-Stimme abgelehnt.

 

Politische Bedeutung

Der Tagesordnungspunkt war insgesamt eher verwaltungs- und finanztechnischer Natur. Inhaltlich ging es vor allem darum,

  • Entschädigungen an die Inflation anzupassen, 
  • bestehende Regelungen zu vereinfachen, 
  • und die Satzung zu modernisieren. 

Die eigentliche politische Debatte entstand erst durch den Antrag der Linken auf einen Zuschuss für digitale Endgeräte. Während die Antragsteller dies als Unterstützung einer modernen und gleichberechtigten Mandatsausübung sahen, hielt die Mehrheit den Zuschuss für unnötig und zu teuer.

TOP 3: Änderung und Neufestsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen im Landkreis Unterallgäu; Kreisstraße MN 15/26 - Ortsdurchfahrt Holzgünz Kreisstraße MN 2 - Ortsdurchfahrt Hausen

Dieser Tagesordnungspunkt klingt sehr technisch, hat aber einen recht einfachen Hintergrund:

Es ging darum, die offiziellen Ortsdurchfahrtsgrenzen in den Ortsteilen Holzgünz und Hausen neu festzulegen.

Was ist eine Ortsdurchfahrtsgrenze?

Eine Ortsdurchfahrt ist der Abschnitt einer Straße, der innerhalb einer Ortschaft liegt.

Die genaue Festlegung ist wichtig, weil davon unter anderem abhängt:

  • wer für die Straße zuständig ist, 
  • wer sie unterhalten muss, 
  • welche Regeln für Ausbau und Finanzierung gelten, 
  • und wie die Straße im amtlichen Straßenverzeichnis geführt wird. 

Es handelt sich also vor allem um eine verwaltungstechnische und rechtliche Festlegung.

Warum mussten die Grenzen geändert werden?

In den vergangenen Jahren wurden Straßen umgelegt und neu klassifiziert:

In Holzgünz

Die frühere Staatsstraße wurde verlegt.

Dadurch wurden Teile der alten Strecke zu den Kreisstraßen:

  • MN 15 
  • MN 26 

Da sich dadurch die offizielle Einteilung der Straßen geändert hat, mussten auch die Ortsdurchfahrtsgrenzen neu festgelegt werden.

In Hausen

Auch dort wurde die frühere Bundesstraße B16 verlegt.

Ein Abschnitt der alten Strecke wurde zur Kreisstraße MN 2 abgestuft.

Dadurch musste ebenfalls die Ortsdurchfahrtsgrenze angepasst werden.

Was wurde konkret beschlossen?

Der Kreisausschuss beschloss:

  • die Ortsdurchfahrtsgrenzen für die Kreisstraßen MN 15 und MN 26 in Holzgünz neu festzusetzen, 
  • die Ortsdurchfahrtsgrenze für die Kreisstraße MN 2 in Hausen neu festzusetzen, 
  • und die Verwaltung zu beauftragen, die erforderlichen Anträge bei der Regierung von Schwaben einzureichen. 

Die betroffenen Gemeinden hatten den Änderungen bereits zuvor zugestimmt.

 

Politische Bedeutung

Die politische Bedeutung dieses Tagesordnungspunktes ist gering.

Es handelt sich im Wesentlichen um einen technischen Verwaltungsakt, der aufgrund von bereits erfolgten Straßenverlegungen und Umstufungen notwendig geworden ist.

Neue Straßen werden dadurch nicht gebaut und Verkehrsregeln ändern sich dadurch ebenfalls nicht unmittelbar. Die Beschlüsse sorgen lediglich dafür, dass die offiziellen Karten, Zuständigkeiten und Straßenverzeichnisse wieder korrekt sind.

Der Tagesordnungspunkt wurde daher auch einstimmig beschlossen.

TOP 4: Festsetzung der Gebührensätze für Planung und Bauleitung durch die Tiefbauverwaltung; Anpassung der Verwaltungskosten

Bei diesem Tagesordnungspunkt ging es darum, wie viel Gemeinden künftig bezahlen müssen, wenn die Tiefbauverwaltung des Landkreises für sie Planungs- und Bauleistungen übernimmt.

Konkret betrifft das zum Beispiel:

  • den Ausbau von Ortsdurchfahrten, 
  • Geh- und Radwege, 
  • Parkplätze, 
  • Brücken, 
  • Stützmauern, 
  • oder andere Straßenbauprojekte. 

Der Landkreis übernimmt dabei oft einen großen Teil der Arbeit: Planung, Ausschreibung, Förderanträge, Bauleitung, Abrechnung und die Abstimmung mit Behörden.

Für diese Leistungen stellt der Landkreis den Gemeinden Gebühren in Rechnung.

Warum war eine Änderung nötig?

Das eigentliche Problem:

Die bisherigen Gebührensätze stammen aus den Jahren 1973 und 1981 und wurden seitdem praktisch nicht verändert.

Inzwischen haben sich jedoch die Anforderungen im Straßenbau stark verändert:

  • deutlich umfangreichere Planungsverfahren, 
  • mehr Umwelt- und Artenschutzprüfungen, 
  • mehr Förderprogramme, 
  • aufwendigere Genehmigungsverfahren, 
  • höhere Personal- und Sachkosten. 

Die Verwaltung argumentierte daher, dass die bisherigen Gebühren den tatsächlichen Aufwand längst nicht mehr decken.

Was wird geändert?

Die Gebühren werden neu strukturiert und erhöht.

Je nach Leistung berechnet der Landkreis künftig einen bestimmten Prozentsatz der Baukosten:

Leistung / Gebühr
Planung inklusive Förderverfahren / 5 %
Planungsbegleitung / 2 %
Ausschreibung und Vergabe / 1 %
Bauoberleitung und Betreuung / 1,5 %
Örtliche Bauüberwachung / 2,5 %

Je nach Umfang eines Projekts können diese Leistungen kombiniert werden.

Zusätzliche Spezialleistungen (z. B. Artenschutzgutachten, Lärmschutz oder Wasserrechtsverfahren) werden weiterhin gesondert berechnet.

Warum sorgte das zunächst für Diskussionen?

Einige Kreisräte waren zunächst skeptisch.

Der erste Eindruck war:

„Wenn die Gebühren prozentual von den Baukosten berechnet werden und die Baukosten durch die Inflation ohnehin steigen, warum müssen die Prozentsätze dann zusätzlich erhöht werden?“

Das wirkte zunächst wie eine doppelte Kostensteigerung.

Das Gegenargument der Verwaltung

Im Laufe der Diskussion wurde deutlich gemacht:

Der Aufwand hat sich massiv verändert

Vor 50 Jahren waren Straßenbauprojekte deutlich einfacher.

Heute müssen beispielsweise berücksichtigt werden:

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen, 
  • Artenschutz, 
  • Förderprogramme, 
  • umfangreiche Dokumentationspflichten, 
  • komplexere Vergabeverfahren, 
  • deutlich strengere rechtliche Vorgaben. 

Der tatsächliche Arbeitsaufwand sei deshalb wesentlich stärker gestiegen als allein die Baukosten.

Mehr Kostengerechtigkeit

Ein weiteres wichtiges Argument brachte der Kämmerer vor:

Bisher deckten die Gebühren die tatsächlichen Kosten nicht vollständig.

Die Differenz wurde indirekt über die Kreisumlage finanziert.

Das bedeutet:

  • Alle Gemeinden im Landkreis zahlten mit, 
  • auch wenn sie gar kein entsprechendes Bauprojekt hatten. 

Künftig soll stärker das Prinzip gelten:

Wer die Leistung in Anspruch nimmt, bezahlt sie auch.

Dadurch werden die Kosten verursachergerechter verteilt.

Vergleich mit dem Freistaat Bayern

Die Verwaltung wies außerdem darauf hin:

Der Freistaat Bayern verlangt für vergleichbare Leistungen inzwischen pauschal 15 % der Baukosten.

Die neuen Gebührensätze des Landkreises liegen je nach Leistung teilweise deutlich darunter.

Der Landkreis bleibt also trotz der Erhöhung günstiger als vergleichbare staatliche Regelungen.

Wer ist betroffen?

Wichtig:

  • Die neuen Gebühren gelten nur für Projekte, die ab 2026 neu geplant oder begonnen werden. 
  • Bereits laufende Projekte und bestehende Vereinbarungen bleiben von der Änderung unberührt. 

 

Politische Bedeutung

Hinter dem eher technischen Tagesordnungspunkt steckt eine grundsätzliche politische Frage:

Wer soll die Kosten für Verwaltungsleistungen tragen?

Bisher wurden Teile dieser Kosten von allen Gemeinden gemeinsam über die Kreisumlage getragen.

Mit der Neuregelung wird stärker das Verursacherprinzip angewendet:

  • Gemeinden mit eigenen Bauprojekten zahlen künftig mehr, 
  • dafür werden andere Gemeinden weniger indirekt belastet. 

Nachdem die Hintergründe erläutert wurden und die Mehrheit die Erhöhung als sachlich begründet und gerechter empfand, wurde der Beschluss einstimmig angenommen.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.