JUGENDARBEIT
Materialbeschaffung (z.B. Fußballtore, Bälle), Fachliteratur, Bastelmaterial, technische Geräte, Bildungsarbeit und weiteres rund um das Thema Jugendarbeit fördert der Kreisjugendring Unterallgäu. Informationen zu den Richtlinien und den Zuschussantrag finden Sie hier.
Zuständig: Kreisjugendring Unterallgäu (Tel. 08261/21710, E-Mail: info@kjr-unterallgaeu.de)
Sonstige Aktivitäten und Maßnahmen in der Jugendarbeit fördert der Landkreis Unterallgäu im Rahmen der Jugendsportförderung. Informationen und den Zuschussantrag finden Sie hier.
Vor Antragstellung bitte immer eine Förderung duch die Gemeinde/Stadt prüfen, da eine Beteiligung seitens Gemeinde/Stadt und Verein erwartet wird.
Der Förderhöchstbetrag der Jugendsportförderung liegt bei 800 €.
Zuständig: BLSV Referent für Jugendsportförderung Karl Beck (Tel. 0176/4223595, E-Mail: ka.beck@freenet.de)
Wichtige Hinweise:
- die Jugendsportförderung bezuschusst keine Maßnahmen die der Kreisjugendring fördert. Im Zweifelfall bitte zuerst beim Kreisjugendring anfragen.
- eine Doppelbezuschussung ist nicht möglich bzw. nicht zulässig. Wer also vom Kreisjugendring einen Zuschuss bekommt, kann nicht auch eine Jugendsportförderung erhalten. - Vereine mit Sitz in Memmingen wenden sich bitte an die Stadt Memmingen. Sollten nachweislich Unterallgäuer Kinder und Jugendliche in Memminger Sportvereinen gefördert werden, so können sie am Jahresende über eine Warteliste bedacht werden, sofern noch Gelder vorhanden sind.- Kleinfeldtore 5x2m bezuschusst (nur) der Kreisjugendring. Großfeldtore 7,32x2,44m werden generell nicht bezuschusst
SPORTSTÄTTENBAU
Der Bay. Staatsregierung fördert über den BLSV den Sportstättenbau. Förderfähig sind grundsätzlich Sportstätten (Plätze, Hallen, Umkleiden, Duschen, Büro in bestimmter Größenordnung, Beregnungsanlagen, teilweise Ballfangzäune, Flutlicht, usw.) mit förderfähigen Kosten über 10.000€, die unmittelbar dem Sport dienen.
Nicht förderfähig sind z. B. Tribünen, Vereinslokale und Photovoltaikanlagen, da diese nicht unmittelbar dem Sport dienen.
Gefördert wird sowohl der Neubau als auch die Sanierung der vereinseigenen (gesichert mittels Pachtvertrag, Erbpachtvertrag oder Eigentum) Sportstätten. Es kann mit einem Zuschuss in Höhe von 20% geplant werden, Vereine mit Vereinssitz in strukturschwachen Kommunen erhalten bis zu 55% Zuschuss. Wichtig ist, dass der Antrag auf Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt wird und erst nach der schriftlichen Baufreigabe durch den BLSV mit dem Bau, der Auftragsvergabe oder dem Abbruch begonnen wird.
Gerne unterstützen wir bei der Beantragung der Fördergelder.
Zuständig: BLSV Referent für Sportstättenbau Bernd Wassermann (Tel. 0163/7323207, E-Mail: bernd.wassermann@t-online.de)
NATURKATASTROPHEN